Wer als Hundefriseur eine Existenzgründung mit der Förderung Gründungszuschuss plant sollte den 01.11.2011 als Stichtag im Hinterkopf behalten. Zu diesem Stichtag ist eine wesentliche Änderung des bisherigen Fördermittel Gründungszuschuss geplant.

 

Vorraussetzungen Gründungszuschuss

Jeder Existenzgründer der sich als Hundefriseur, Hundetrainer, Hundephysiotherapeut selbstständig machen möchte und folgende Vorraussetzungen erfüllt, erhält den Gründungszuschuss auf den gegenwärtig noch ein Rechtsanspruch besteht.

  • Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I mit einem Restanspruch von 150 Tagen auf ALG I
  • Tragfähigkeitsbescheinigung durch eine fachkundige Stelle – Prüfung ihres Businessplan, ihrer Befähigung zur Leitung des Hundesalon, der Hundeschule, Hundephysiotherapie Praxis, Lebenslauf, Finanzplanung, reale Zukunftschancen

Förderung Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss besteht derzeit noch aus 2 Bausteinen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

  • Baustein I – 9 Monate Zahlung des Baustein I, in Abhängigkeit des persönlichen ALG I Anspruch bisher. Wer z.B. einen Anspruch auf ALG I in Höhe von 900,- € hat, erhält beim Gründungszuschuss ebenfalls für den Zeitraum von 9 Monaten 900,- €
  • Baustein II – 9 + 6 Monate Zahlung des BausteinII, unabhägig von der persönlichen Situation zur Sozialabsicherung (freie Verwendung) in Höhe von 300,- € pauschal. Der zweite Zahlungszeitraum von 6 Monaten muss rechtzeitig beantragt werden durch den Existenzgründer, zudem besteht darauf kein Rechtsanspruch.

Bei unseren Beispielangaben kann der Existenzgründer bei Vorliegen aller Vorraussetzung eine Förderung von 9 x 900,- € + 9 x 300,- € + 6 x 300,- €, insgesamt 12.600 € erhalten.

Ein weiterer großer Pluspunkt für alle angehenden Hundefriseure, Hundetrainer und Hundephysiotherapeuten besteht zudem darin, das eine Förderung mit dem Gründungszuschuss dazu führt, das der Existenzgründer Anspruch auf ein gefördertes Gründercoaching Deutschland hat.

Update 2016: Das Gründercoaching Deutschland wurde Ende 2015 eingestellt. Stattdessen gibt es nun vor der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – AVGS. Nach der Existenzgründung (auch nach einer Nebenerwersgründung greift die Förderung der BAFA.

Anspruch auf Gründercoaching Deutschland im Anschluss an den Gründungszuschuss

Dieses Gründercoaching wird für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr mit fabelhaften 90% unterstützt. Versierte Experten für ein Zehntel des regulären Preises nutzen.

So funktioniert der erfolgreiche Start in die Selbstständigkeit als Hundefriseur, Hundetrainer oder Hundephysiotherapeut ohne Probleme.